vendredi 1 février 2008

was die

SPD reitet, ausgerechnet Herrn Dreier zum obersten Verfassungsrichter machen zu wollen, kann ich nicht nachvollziehen. Jemanden, der diesen Satz zur Menschenwürde in Täter-Opfer-Situationen verbrochen hat: "In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein." kann doch nicht die deutsche Verfassung vor unseren Innenministern schützen!
Richtig deutlich in ihrer Ablehnung wird dann auch die online-Version der Süddeutschen, die deswegen hier verlinkt ist. Wollen wir hoffen, dass die Union sich weiterhin stur stellt und man einen anderen Kandidaten findet.

3 commentaires:

Dominik Hennig a dit…

Das ist eine richtige Kommentierung der geltenden Verfassung, die Dreier da vornimmt. Wenn Dir das nicht paßt, schlage ich vor, Du sagst dem (intellektuell schwachbrüstigen und nach 200 Jahren auch empirisch ramponierten) liberalen "Konstitutionalismus" adieu und bekennst Dich zur erzliberalen - libertären - Naturrechtslehre eines Lysander Spooner.

Aber dieses "Mach mir den Staat aber folter mich nicht!" ist inkonsistent!

ECS a dit…

Du kannst wirklich sehr anstrengend sein.

mawa a dit…

Libertäre Naturrechtslehren kollabieren früher oder später in den Konstitutionalismus, weil in technobürokratischen Gesellschaften die Verletzung eines einzelnen Rechts eines Einzelnen in einem einzelnen Akt durch einen anderen einzelnen eher die Ausnahme als die Regel ist. Und ist die Lage erst einmal so richtig unübersichtlich (dreizehntausend Einwendungen von Einzelpersonen und Bürgerinitiativen gegen achtzig Kilometer Bahntrasse), braucht es ein leistungsfähiges Organ des Interessenausgleichs, das nach Regeln handelt. Ob man das dann Staat und Verfassung nennt oder nicht, ist Geschmackssache.

An jedes theoretische oder reale politische System die Frage zu stellen, ob und wie es Raumplanung und Infrastrukturentwicklung hinkriegt, ist nützlich und leerreich.