samedi 6 mars 2010

schon bei

Bekanntwerden der Alkoholfahrt der damaligen Bischöfin habe ich mich gefragt, mit welcher Berechtigung Polizei und Staatsanwaltschaft derartig private Dinge an die Presse weitergeben. Nun fragt sich das auch ganz offiziell die Staatsanwaltschaft Lüneburg.

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