kann man mitlesen, wie langsam aber stetig das Vorgehen der Behörden im Umfeld der G8-Demonstrationen nach und nach für rechtswidrig erklärt wird. Vor allem zeigt sich, welches enorme Missbrauchspotential im "Terrorismusparagraphen" steckt.
"Bereits im Januar 2008 hatte der Bundesgerichtshof mehrere Razzien als rechtswidrig eingestuft. Im Vorfeld des G8-Gipfels waren im Mai 2007 in mehreren Bundesländern mehr als 40 Wohnungen und linke Kultureinrichtungen durchsucht worden. Dabei wurde in mindestens einem Fall eine Wohnung verwanzt. Im Rahmen der "Wohnraumüberwachung" sei nicht nur lückenlos überwacht, sondern "auch alles dokumentiert" worden, berichtet einer der Anwälte der Beschuldigten: "Bedienen von technischen Geräten in der Wohnung, Toilettengänge, Geräusche beim Packen eines Rucksacks, bis hin dazu, dass Geräusche während des Schlafens ausgewertet wurden." Zusätzlich seien die Telefongespräche an dem Arbeitsplatz des Beschuldigten, einem Altenpflegebetrieb, abgehört und aufgezeichnet worden. "Das war kein Großer Lauschangriff, das war ein Riesenlauschangriff", so der Hamburger Anwalt Manfred Getzmann."
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire